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Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen

Während die Sparer unter niedrigen Zinsen leiden, verlangt das Finanzamt für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen einen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt seit mehr als 50 Jahren. Aufgrund des deutlich niedrigeren Marktzinses ist fraglich, ob der geltende Zinssatz noch zeitgemäß ist.

Dazu ist jetzt ein neues Klageverfahren vor dem Finanzgericht Münster anhängig (Az.: 10 K 2472/16 E). Hintergrund ist die Klage eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehrere Monate und verlangte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6 Prozent pro Jahr. Die Steuer für das Jahr 2010 setzte das Amt sogar erst im Januar 2016 endgültig fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet.

Gegen die Zinsfestsetzungen legten die Kläger Einspruch und anschließend Klage beim Finanzgericht ein. Damit ist erstmals ein Klageverfahren anhängig, das einen ganz aktuellen Zinszeitraum betrifft. Von dem Verfahren profitieren auch andere Steuerzahler, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren möchten. Auch sie können gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf die BFH-Verfahren (Az.: I R 77/15 und III R 10/16) verwiesen werden. Bei einem Erfolg der Klageverfahren erhalten die Einspruchsteller gegebenenfalls später die zu viel gezahlten Zinsen zurück.

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