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Überblick über die Finanziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen

Liebe Mandanten und Geschäftspartner,

in der derzeitigen sehr schwierigen Situation und nach der gestrigen neuen Rechtsverordnung möchten wir Ihnen einen komprimierten Überblick über die Finanziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen (in Stichpunkten) geben, die derzeit nach unserem Kenntnisstand für betroffene Unternehmen angeboten werden. Aus unserer Sicht geht es momentan zunächst darum, die Liquidität im Unternehmen zu halten bzw. Liquidität insbesondere aus öffentlichen Quellen zuzuführen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es sich in den meisten Fällen um Liquiditätshilfen handelt, die zu einem späteren Zeitpunkt zurück zu zahlen sind. Über die Möglichkeiten der Rückführung müssen wir uns dann gemeinsam nach der Krise Gedanken machen – aber auch hiervon sind dann nahezu alle Unternehmen betroffen, so dass es hierzu sicherlich Lösungsansätze gibt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch konkret die Ansprechpartner unserer Kanzlei nennen, die Sie in dieser sehr besonderen Situation zu diesen Themen ansprechen können. Wir haben uns entschlossen unsere Erreichbarkeit auch auf das Wochenende auszuweiten, so dass die untenstehenden Ansprechpartner bis auf Weiteres an 7 Tagen in der Woche mit vollem Einsatz durchgängig für Sie zur Verfügung stehen. Unsere Arbeitsbereitschaft ist aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades der Kanzlei jederzeit zu 100 % gegeben. Melden Sie sich bitte, sofern Sie die untenstehenden Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten oder weiterer Beratungsbedarf besteht. Wir leiten dann in Abstimmung mit Ihnen alles Weitere in die Wege.

  1. Steuererleichterungen (Ansprechpartner StB Marco Graff – Festnetz: 0241/990292-16 –  Mobil: 0179/5088547 – e-mail: mgraff@stb-frings.de)
  • Erstattung der bereits an das Finanzamt überwiesenen Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 zur Dauerfristverlängerung (sogenanntes 1/11).
  • Herabsetzung der Steuer-Vorauszahlungen 2020 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer).
  • Stundung (zinslos) der anstehenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (d.h. Umsatzsteuer-Voranmeldung wird an das Finanzamt übermittelt – Zahlung muss nicht geleistet werden).
  • Stundung (zinslos) der aktuell festgesetzten Steuernachzahlungen für die Vergangenheit (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer).
  • Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen einschl. Erlass von Säumniszuschlägen.
  1. Kurzarbeitergeld / Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Ansprechpartner StBin Birgit Kirch – Festnetz: 0241/990292-22 –  Mobil: 0177/7892410 – e-mail: bkirch@stb-frings.de)
  • Erstellung der Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie der dazugehörigen Erstattungsanträge.
  • Informationen zu Möglichkeiten der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen (Aktuell in Diskussion – Entscheidung möglicherweise Anfang 13. Kalenderwoche 2020).
  1. Öffentliche Förderdarlehen / Zuschüsse für Selbständige und kleinere Unternehmen / Anpassung Insolvenzrecht / Sonstiges (Ansprechpartner WP/StB Thomas Frings – Festnetz: 0241/990292-10 –  Mobil: 0173/2682552 – e-mail: tfrings@stb-frings.de)
  • Beratung zu den Möglichkeiten der neuen öffentlichen Förderdarlehen (KFW-Bank, NRW-Bank, Bürgschaftsbank über die jeweilige Hausbank) für Unternehmen und Vorbereitung der Antragsunterlagen (Liquiditätspläne, …). Die Anträge können ab heute (23.03.2020) bei den Hausbanken eingereicht werden.
  • Beratung zu Möglichkeiten der Tilgungsaussetzung für betriebliche (und eventuell auch private) Darlehen von Kreditinstituten u.a..
  • Beratung zu weiteren Liquiditätsmaßnahmen (z.B. Stundung bzw. Reduzierung von Miet- und Leasingzahlungen, …).
  • Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe (bis zu € 15.000,00) als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Beschluss der Landesregierung NRW vom 22.03.2020 im Rahmen der „Unternehmen-Soforthilfe NRW“).
  • Soforthilfe als nicht rückzahlberarer Zuschuss für freischaffende und professionelle Künstler (€ 2.000,00) über die Bezirksregierung.
  • Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für von Corona betroffene Unternehmen (Pressemitteilung  Bundesminsiterium für Justiz und Verbraucherschutz vom 16.03.2020 – Umsetzung in Arbeit).
  • Verlängerung der Gründerstipendien NRW (Aktuell in Diskussion).
  • Ausweitung des Programms Mittelstand innovativ mit Digitalisierungsgutscheinen (Aktuell in Diskussion).
  • Unterstützung der Gründerszene NRW durch Finanzierungsangebot der NRW-Bank – „Matching Fund“ (Aktuell in Diskussion).

Über eine Aktualisierung der vorstehenden Maßnahmen werden wir jeweils sehr zeitnah auch über unsere Homepage informieren (www.stb-frings.de/frings-news/).

Gerne können Sie die vorstehende Mitteilung auch an befreundete Unternehmen weiterleiten, um eine schnellstmögliche Verbreitung der vorstehenden Finanziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erreichen und auch anderen weiterzuhelfen.

Abschließend möchten wir noch darauf hinweisen, dass unser Sekretariat in der Kanzlei (2 Mitarbeiter) weiterhin von Montags bis Freitags zwischen 08:00 Uhr und 17:00 Uhr durchgängig besetzt ist. Eingehende Unterlagen werden digitalisiert und (unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben) an die Mitarbeiter im Home-Office weitergeleitet.

Bleiben Sie gesund.

Beste Grüße

Das Team der FRINGS Steuerberatungsgesellschaft mbH